Visaverfahren

Einwanderungs-/Visumverfahren

Staatsangehörigen von Ländern, die in der TRNC keine Botschaft, kein Konsulat oder keine Repräsentanz haben, sowie Staatsangehörigen anderer Länder als der Europäischen Union kann bei der Einreise ein Visum erteilt werden, sofern sie mit einem noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass einreisen.

Staatsangehörigen von Ländern, die über eine Botschaft, ein Konsulat oder eine Repräsentanz in der TRNZ verfügen, sowie Staatsangehörigen von Ländern der Europäischen Union kann bei der Einreise ein Visum erteilt werden, sofern sie mit einem noch mindestens zwei Monate gültigen Reisepass einreisen.

Die Aufenthaltsdauer in TRNC mit einem Visum darf neunzig Tage am Stück und neunzig Tage alle hundertachtzig Tage nicht überschreiten.

Ausländer können je nach Art an den Grenztoren und Häfen ein Visum für bis zu neunzig Tage erhalten, wenn sie nachweisen, dass sie die TRNC innerhalb der Frist verlassen und die anderen Bedingungen dieser Verordnung erfüllen. Der Ministerrat entscheidet, welche Staatsbürger ein Visum benötigen, bevor sie in die TRNZ einreisen. Staatsangehörige Armeniens, Nigerias und Syriens, die in diesen Geltungsbereich fallen, müssen in die TRNZ einreisen, indem sie bei den TRNZ-Vertretungen im Ausland ein Visum unter Angabe ihres Einreisezwecks beantragen.

Ausländer, die ein Visum beantragen, können nach Ermessen des Einwanderungsbeamten an den Einreisehäfen nach Informationen oder Dokumenten gefragt werden, und eine umfassende Kontrolle kann durch die zuständige Stelle durchgeführt werden.

VOR DER EINREISE IN TRNZ MÜSSEN SIE AUF DIE GÜLTIGKEITSDAUER DES REISEPASSES ACHTEN.

× WhatsApp Destek Hattı