Visa-Verfahren

Einwanderung / Visumverfahren

Bürger von Ländern, die eine Botschaft, ein Konsulat oder eine Vertretung in der Europäischen Union haben, müssen einen noch mindestens 2 Monate gültigen Reisepass vorweisen, um ein Visum für die Einreise zu erhalten.

Staatsangehörige von Ländern, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind und keine Botschaft, kein Konsulat und keine Vertretung in der TRNZ haben können bei der Einreise ein Visum erhalten und müssen im Besitz eines noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepasses sein.

Die Dauer des Aufenthalts in der TRNZ mit einem Visum beträgt jeweils neunzig Tage. Sie darf neunzig Tage in einhundertachtzig Tagen nicht überschreiten.

Ausländern kann an den Grenzübergängen und in den Häfen je nach Art des Visums ein Visum für bis zu neunzig Tage ausgestellt werden, wenn sie nachweisen, dass sie die TRNZ nach der Behandlungszeit verlassen werden und die anderen Bedingungen dieser Verordnung erfüllen.

Bevor Sie nach TRNZ kommen, müssen Sie sich vergewissern, welche Länder ein Visum benötigen.  Diese Länder werden vom Ministerrat bestimmt.  Staatsangehörige von Armenien, Nigeria und Syrien, die in diesen Bereich fallen, müssen für die Einreise in die Türkische Republik ein Visum bei den Vertretungen der Türkischen Republik im Ausland beantragen und dabei den Zweck ihrer Ankunft angeben.

Ausländer, die ein Visum beantragen, können von den Einwanderungsbeamten an den Einreisehäfen nach Informationen oder Dokumenten gefragt werden, die sie mit sich führen müssen, und es kann eine umfassende Kontrolle durch die zuständige Stelle erfolgen. Daher sollten Sie darauf achten, dass Ihre Unterlagen vollständig sind.

SIE SOLLTEN VOR DER EINREISE IN DIE TRNZ AUF DIE GÜLTIGKEITSDAUER IHRES REISEPASSES ACHTEN.

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